RS OGH 1998/10/29 8Ob90/98p, 8Ob202/98h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.08.1998
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Norm

KO idF BGBl I 114/1997 §182

Rechtssatz

Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung betreiben auf Grund dieser Tätigkeit - selbst wenn sie an der Gesellschaft beteiligt sind - kein Unternehmen, weshalb ihnen daß Schuldenregulierungsverfahren offen steht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110602

Dokumentnummer

JJR_19980824_OGH0002_0080OB00090_98P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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