RS OGH 1998/8/25 1Ob166/98p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1998
beobachten
merken

Norm

ABGB §932 Abs1 I

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe des Gewährleistungsrechts, vom Gewährleistungsschuldner nachträglich weitere Aufwendungen zu einem bereits fehlgeschlagenen Verbesserungsversuch zu erzwingen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110636

Dokumentnummer

JJR_19980825_OGH0002_0010OB00166_98P0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten