Norm
ASGG §12 Abs3Rechtssatz
Beim Anspruch einer gewerblich Selbständigen auf Pflegegeld nach dem BPGG, den dieser gegen den Träger der Unfallversicherung (vgl. § 6 Abs 2 Z 1 BPGG) geltend macht, handelt es sich um eine "Streitsache nach dem GSVG" im Sinne des § 12 Abs 3 ASGG, sodaß alle fachkundigen Laienrichter dem Kreis der Arbeitgeber anzugehören haben.Beim Anspruch einer gewerblich Selbständigen auf Pflegegeld nach dem BPGG, den dieser gegen den Träger der Unfallversicherung vergleiche Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer eins, BPGG) geltend macht, handelt es sich um eine "Streitsache nach dem GSVG" im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, ASGG, sodaß alle fachkundigen Laienrichter dem Kreis der Arbeitgeber anzugehören haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110593Im RIS seit
01.10.1998Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022