RS OGH 1998/9/1 10ObS283/98k, 10ObS44/17v, 10ObS86/18x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.09.1998
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Norm

ASGG §12 Abs3
BPGG §6 Abs2 Z1

Rechtssatz

Beim Anspruch einer gewerblich Selbständigen auf Pflegegeld nach dem BPGG, den dieser gegen den Träger der Unfallversicherung (vgl. § 6 Abs 2 Z 1 BPGG) geltend macht, handelt es sich um eine "Streitsache nach dem GSVG" im Sinne des § 12 Abs 3 ASGG, sodaß alle fachkundigen Laienrichter dem Kreis der Arbeitgeber anzugehören haben.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 283/98k
    Entscheidungstext OGH 01.09.1998 10 ObS 283/98k
  • 10 ObS 44/17v
    Entscheidungstext OGH 18.07.2017 10 ObS 44/17v
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Krankenversicherung; Vorliegen einer Streitsache nach dem GSVG verneint infolge „Opting?out“ gemäß § 5 GSVG und Vorliegen einer freiwilligen Versicherung gemäß § 16 ASVG. (T1)
  • 10 ObS 86/18x
    Entscheidungstext OGH 19.12.2018 10 ObS 86/18x
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Bei einer Klage auf Kinderbetreuungsgeld, auch wenn sie gegen die SVA der gewerblichen Wirtschaft gerichtet ist, sind fachkundige Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beizuziehen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110593

Im RIS seit

01.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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