RS OGH 1998/9/2 9ObA189/98d, 9ObA252/98v

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Norm

IPRG §44 Abs1

Rechtssatz

Da das in § 44 Abs 1 IPRG berufene "Recht" sowohl die Sachnorm als auch das Kollisionsrecht beinhaltet, ist die Verweisung nach § 44 Abs 1 IPRG auf das "Recht" des Staates, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit gewöhnlich verrichtet, keine erkennbare Ausnahme von der im IPRG grundsätzlich geltenden Gesamtverweisung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110653

Dokumentnummer

JJR_19980902_OGH0002_009OBA00189_98D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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