RS OGH 1998/9/15 10ObS165/98g, 10ObS300/02v, 10ObS1/13i, 10ObS137/20z

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Veröffentlicht am 15.09.1998
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Norm

ASVG §227a Abs2 Z6
BSVG §107 Abs1 Z1

Rechtssatz

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf § 107 Abs 1 Z 1 BSVG. Es steht in der rechtspolitischen Freiheit des Gesetzgebers festzulegen, ab wann und in welchem Ausmaß bestimmte Zeiten als Ersatzzeiten gelten. Wegen der mit der beitragsfreien Anrechnung von Ersatzzeiten verbundenen besonderen finanziellen Belastung der Versichertengemeinschaft erscheinen die Einschränkungen dieser Begünstigung sachgerecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110715

Im RIS seit

15.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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