RS OGH 1998/9/16 3Ob174/97b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1998
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Norm

EO §37 Ak
EO §37 P

Rechtssatz

Von der Exekution ist ein Gegenstand auch dann betroffen, wenn nicht auf ihn Exekution geführt wird, sondern dort exekutive Handlungen vorgenommen werden sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110679

Dokumentnummer

JJR_19980916_OGH0002_0030OB00174_97B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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