Norm
EO §371Rechtssatz
Die Exekution nach § 371 Z 1 EO ist nur zur Sicherung der in erster Instanz (auch dem Beklagten) zugesprochenen Kosten, nicht aber auch der Kosten des Berufungsverfahrens zulässig.Die Exekution nach Paragraph 371, Ziffer eins, EO ist nur zur Sicherung der in erster Instanz (auch dem Beklagten) zugesprochenen Kosten, nicht aber auch der Kosten des Berufungsverfahrens zulässig.
Anmerkung
0000035Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00929:1998:RFE0000035Dokumentnummer
JJR_19980922_LG00929_00100R00450_98D0000_001