RS OGH 2007/7/10 4Ob221/98y, 4Ob45/00x, 4Ob36/00y, 4Ob140/00t, 3Ob64/06t, 4Ob130/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1998
beobachten
merken

Norm

UWG §9a
  1. UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013
  2. UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993
  3. UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992

Rechtssatz

Der verpönte Anlock-Effekt wird nicht erst durch die Gewährung einer verbotenen Zugabe im Sinne des § 9a UWG, sondern schon mit deren Ankündigung bewirkt, mag diese Ankündigung in der Folge auch nicht eingehalten werden.Der verpönte Anlock-Effekt wird nicht erst durch die Gewährung einer verbotenen Zugabe im Sinne des Paragraph 9 a, UWG, sondern schon mit deren Ankündigung bewirkt, mag diese Ankündigung in der Folge auch nicht eingehalten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110887

Dokumentnummer

JJR_19980928_OGH0002_0040OB00221_98Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten