RS OGH 2008/12/18 5Ob205/98b, 1Ob79/08m

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Rechtssatz

Zulässig sind im Verhältnis zwischen Baurechtsgeber und Baurechtsnehmer vertragliche Veräußerungsbeschränkungen, die die Veräußerlichkeit des Baurechts nicht schlechthin, sondern nur für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Fällen aufheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110788

Zuletzt aktualisiert am

16.02.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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