RS OGH 1998/9/29 1Ob55/98i

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Norm

RAO §19
  1. RAO § 19 heute
  2. RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990

Rechtssatz

Das Abzugsrecht nach § 19 Abs 1 RAO besteht unabhängig davon ob die eingegangene Barschaft dem Rechtsanwalt gerade in der Rechtssache zugekommen ist, auf die sich die Kostenforderung bezieht.Das Abzugsrecht nach Paragraph 19, Absatz eins, RAO besteht unabhängig davon ob die eingegangene Barschaft dem Rechtsanwalt gerade in der Rechtssache zugekommen ist, auf die sich die Kostenforderung bezieht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110835

Dokumentnummer

JJR_19980929_OGH0002_0010OB00055_98I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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