Norm
UWG §1 C2Rechtssatz
Koppelungsgeschäfte sind grundsätzlich erlaubt; sie können aber aus verschiedenen Gründen wettbewerbswidrig sein. Es kann ein Verstoß gegen das Zugabenverbot vorliegen, das Angebot kann wegen Preisverschleierung gegen §§ 1, 2 UWG verstoßen oder es kann sich um ein sittenwidriges Vorspannangebot handeln.Koppelungsgeschäfte sind grundsätzlich erlaubt; sie können aber aus verschiedenen Gründen wettbewerbswidrig sein. Es kann ein Verstoß gegen das Zugabenverbot vorliegen, das Angebot kann wegen Preisverschleierung gegen Paragraphen eins, 2, UWG verstoßen oder es kann sich um ein sittenwidriges Vorspannangebot handeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110902Dokumentnummer
JJR_19980929_OGH0002_0040OB00241_98I0000_002