RS OGH 2024/9/26 5Ob231/98a; 1Ob82/05y; 5Ob94/13d; 5Ob150/13i; 8Ob66/24z

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Veröffentlicht am 29.09.1998
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Rechtssatz

Ein Bereicherungsgläubiger, der die condictio causa finita erhebt und Ansprüche gemäß § 335 ABGB geltend macht, hat einen Rechnungslegungsanspruch, zumal der unredliche Besitzer ein unechter Geschäftsführer ohne Auftrag ist.Ein Bereicherungsgläubiger, der die condictio causa finita erhebt und Ansprüche gemäß Paragraph 335, ABGB geltend macht, hat einen Rechnungslegungsanspruch, zumal der unredliche Besitzer ein unechter Geschäftsführer ohne Auftrag ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110732

Im RIS seit

29.10.1998

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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