Norm
ZPO §503 E4c22Rechtssatz
Ob die österreichischen Holzhandelsusancen, wie es Art 9 Abs 2 UNK für internationale Handelsbräuche fordert, im internationalen Warenverkauf allgemein bekannt sind und beachtet werden ist eine Tatfrage.Ob die österreichischen Holzhandelsusancen, wie es Artikel 9, Absatz 2, UNK für internationale Handelsbräuche fordert, im internationalen Warenverkauf allgemein bekannt sind und beachtet werden ist eine Tatfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110997Im RIS seit
14.11.1998Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011