RS OGH 2000/3/21 2Ob191/98x, 10Ob344/99g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1998
beobachten
merken

Norm

ZPO §503 E4c22
HGB §346 A
UN-Kaufrechtsübk - CISG Art9
  1. ZPO § 503 heute
  2. ZPO § 503 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Ob die österreichischen Holzhandelsusancen, wie es Art 9 Abs 2 UNK für internationale Handelsbräuche fordert, im internationalen Warenverkauf allgemein bekannt sind und beachtet werden ist eine Tatfrage.Ob die österreichischen Holzhandelsusancen, wie es Artikel 9, Absatz 2, UNK für internationale Handelsbräuche fordert, im internationalen Warenverkauf allgemein bekannt sind und beachtet werden ist eine Tatfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110997

Im RIS seit

14.11.1998

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten