Norm
ABGB §1072Rechtssatz
Die Vereinbarung eines Einstiegsrechtes auf den Bestpreis stellt ein unwiderrufliches Vertragsanbot des vertraglich Verpflichteten an den Berechtigten auf Abschluß eines Vertrages (hier Werkvertrages) zu den später mit einem Dritten zu vereinbarenden Bedingungen dar. Dem Berechtigten wird die Möglichkeit eingeräumt, zu den Konditionen eines verbindlich vorliegenden Anbotes durch Einlösungserklärung den Zuschlag für die ausgeschriebenen Werkvertragsleistungen zu erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110916Dokumentnummer
JJR_19981015_OGH0002_0060OB00256_98K0000_001