RS OGH 1998/10/21 9ObA142/98t

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Veröffentlicht am 21.10.1998
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Norm

AngG §23a Abs1 Z2 II

Rechtssatz

Der Zeitpunkt des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses ist maßgeblich für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des Abfertigungsanspruches. Demgemäß hat der Arbeitnehmer das Vorliegen der "Inanspruchnahme der Pension" jedenfalls zu diesem Zeitpunkt nachzuweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110947

Dokumentnummer

JJR_19981021_OGH0002_009OBA00142_98T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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