Norm
AngG §23a Abs1 Z2 IIRechtssatz
Der Zeitpunkt des rechtlichen Endes des Arbeitsverhältnisses ist maßgeblich für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des Abfertigungsanspruches. Demgemäß hat der Arbeitnehmer das Vorliegen der "Inanspruchnahme der Pension" jedenfalls zu diesem Zeitpunkt nachzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110947Dokumentnummer
JJR_19981021_OGH0002_009OBA00142_98T0000_001