Norm
ABGB §328Rechtssatz
Die Vermutungswirkung des Besitzes gilt nur bei Inhaberschecks. Eine Bank, auch in Abwesenheit besonderer Verdachtsmomente, ist beim Inkasso eines Orderschecks nicht in gutem Glauben, wenn der Einreicher sich weder durch eine ununterbrochene Indossamentenkette legitimieren kann, noch seine Berechtigung auf andere Weise dartut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110970Dokumentnummer
JJR_19981029_OGH0002_0080OB00031_97K0000_001