RS OGH 1998/10/30 1Ob297/98b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.10.1998
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Norm

ZPO §272 Abs1 A
ZPO §272 Abs1 B
ZPO §272 Abs1 E

Rechtssatz

Eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung hat die tatsächlich aufgenommenen Beweise einer Bewertung zu unterziehen; das Vorbringen eines Beteiligten für sich allein stellt keinen Beweis dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111146

Dokumentnummer

JJR_19981030_OGH0002_0010OB00297_98B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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