RS OGH 2015/9/22 4Ob293/98m, 5Ob236/06a, 2Ob34/07z, 10Ob77/14t, 4Ob62/15v

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Rechtssatz

Gerichtliche Entscheidungen über die Zulässigkeit des Rechtsweges als einer Prozessvoraussetzung sind der materiellen Rechtskraft fähig, wird doch darin über ein Rechtsschutzbegehren entschieden. Folge der aus der materiellen Rechtskraft resultierenden Einmaligkeitswirkung ist es, dass eine rechtskräftige Entscheidung über die Unzulässigkeit des Rechtsweges zwischen denselben Parteien eine neuerliche Verhandlung über das identische Begehren ausschließt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111238

Im RIS seit

10.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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