RS OGH 1998/11/10 4Ob280/98z

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Veröffentlicht am 10.11.1998
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Norm

PatG 1970 §147 Abs1

Rechtssatz

Der Unterlassungsanspruch dient dem Schutz des Patentinhabers vor künftigen Eingriffen in das ausschließliche Recht an der Erfindung. Er setzt kein schuldhaftes Handeln voraus, sondern richtet sich gegen jeden objektiv widerrechtlichen Eingriff.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111372

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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