RS OGH 1998/11/24 1Ob247/98z

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Veröffentlicht am 24.11.1998
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Norm

UbG §3 Z1
UbG §10 Abs1

Rechtssatz

Die Bestimmungen des Unterbringungsgesetzes bezwecken auch die Vermeidung prognostizierbarer erheblicher Sachschäden, die Dritten im unlösbaren Konnex mit Gefahren gemäß § 3 Z 1 UbG drohen. Solche Vermögenseinbußen stehen daher im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit fehlerhaften Vollzugsakten.Die Aufnahmeuntersuchung gemäß § 10 Abs 1 UbG kann erzwungen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111142

Dokumentnummer

JJR_19981124_OGH0002_0010OB00247_98Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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