Norm
ABGB §140 Abs1 BaRechtssatz
Je höher die Alimentierung eines Kindes vor einem Lotteriegewinn des Unterhaltspflichtigen über dem Durchschnittsbedarf war bzw je mehr sie sich erst durch eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage infolge des Lotteriegewinns der Unterhaltsluxusgrenze nähert, umso geringer ist - in einem beweglichen System - die Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, immer weitere Beträge seines Lotteriegewinns zur Erzielung eines noch höheren Einkommens als Unterhaltsbemessungsgrundlage anzulegen. Der Unterhaltspflichtige muß also nicht selbst auf jeden aus einem Lotteriegewinn finanzierbaren Luxus, der bloß konsumiert wird und keine bleibenden Vermögenswerte schafft, verzichten, nur um seinem Kind jedenfalls einen Unterhalt bis zur Luxusgrenze bezahlen zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111232Dokumentnummer
JJR_19981124_OGH0002_0010OB00311_98M0000_001