RS OGH 2026/2/24 9ObA248/98f; 9ObA356/98p; 9ObA118/01w; 2Ob179/02s; 5Ob179/07w; 4Ob151/07w; 1Ob50/08

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Veröffentlicht am 25.11.1998
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Rechtssatz

Rechtliche Qualifikationen können nicht Gegenstand eines prozessualen Geständnisses sein. Verwenden aber die Parteien in ihrem Geständnis einfache und eindeutige Rechtsbegriffe des täglichen Lebens, gelten die dem Rechtsbegriff zugrundeliegenden Tatsachen als zugestanden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111277

Im RIS seit

25.12.1998

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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