RS OGH 1998/11/26 6Ob287/98v

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Norm

HGB §202 Abs2
UmgrStG idF GesRÄG 1993 §13

Rechtssatz

§ 13 Abs 1 UmgrStG verweist im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer Rückbeziehung der Einbringung auf den Einbringungsstichtag auf die Frist des § 202 Abs 2 HGB. Wird diese Frist überschritten, erfolgt wegen des gleichzeitigen Verstoßes gegen § 202 Abs 2 HGB keine Eintragung der Einbringung in das Firmenbuch mit Wirkung des gewählten Einbringungsstichtages.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111343

Dokumentnummer

JJR_19981126_OGH0002_0060OB00287_98V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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