Norm
JournG §1 Abs1Rechtssatz
Journalist ist ein Medienmitarbeiter, der in Medien in Schrift, Druck, Bild (Foto, Film, Elektronik) oder Ton Informationsinhalte (auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und sportlichem Gebiet) mit Bezug auf aktuelles Geschehen für einen größeren Personenkreis verfasst oder gestaltet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111276Im RIS seit
08.01.1999Zuletzt aktualisiert am
29.09.2010