Norm
KO §31 Abs1 Z1 Fall2Rechtssatz
Bei wirtschaftlicher Betrachtung des revolvierenden Kontokorrentkredits muss demnach der Anfechtungsumfang nach § 31 Abs 1 Z 1 und 2, jeweils zweiter Fall, KO nicht nur mit dem den Gläubigern entstandenen Nachteil, sondern, wenn dieser Nachteil höher ist, schon mit dem Kreditrahmen oder der allenfalls höheren Kreditausnutzung beschränkt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111460Dokumentnummer
JJR_19981215_OGH0002_0040OB00306_98Y0000_004