RS OGH 1998/12/15 4Ob306/98y

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Veröffentlicht am 15.12.1998
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Norm

KO §31 Abs1

Rechtssatz

Umstände, aus denen sich eine Quotenverschlechterung zwingend ergibt, liegen aber nicht schon dann vor, wenn feststeht, daß die Beklagte mit der Kreditvaluta Altverbindlichkeiten befriedigt und ihrerseits aus dem Massevermögen volle Befriedigung erhalten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111458

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0040OB00306_98Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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