RS OGH 2012/7/11 4Ob306/98y, 2Ob265/00k, 8Ob48/00t, 6Ob1/01t, 3Ob68/02z, 4Ob91/06w, 3Ob129/12k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1998
beobachten
merken

Norm

KO §28 Z2
KO §28 Z3
KO §28 Z4
KO §31 Abs1 Z1 Fall2
KO §31 Abs1 Z2 Fall2

Rechtssatz

Die Nachteiligkeit ist zwar ein allgemeines Anfechtungserfordernis; die Beweislast trifft aber nur bei jenen Anfechtungstatbeständen den Masseverwalter, in denen sie ausdrücklich als Anfechtungserfordernis genannt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111465

Im RIS seit

14.01.1999

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten