RS OGH 1998/12/18 6Ob285/98z

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Aa
ABGB §140 Ba
ABGB §140 Bc
ABGB §140 Bd

Rechtssatz

Der Unterhaltsanspruch eines Ehegatten auf Taschengeld kann wegen der freien Verwendungsmöglichkeiten zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern herangezogen werden. Er setzt ein über dem Durchschnitt liegendes Einkommen des Ehegatten (Alleinverdieners) voraus. Exekutiv betriebene Schulden können zur Verneinung eines Taschengeldanspruchs führen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111347

Dokumentnummer

JJR_19981218_OGH0002_0060OB00285_98Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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