RS OGH 1998/12/18 6Ob285/98z

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Veröffentlicht am 18.12.1998
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Norm

ABGB §94

Rechtssatz

Zum Unterhaltsanspruch eines Ehegatten auf Taschengeld: Er setzt ein über dem Durchschnitt liegendes Einkommen des Ehegatten (Alleinverdieners voraus) und reduziert sich (parallel zum praktischen Verhalten in einer maßstabgerechten Normfamilie) bei geringeren zur Verfügung stehenden Mitteln bis auf Null. Von den Umständen des Einzelfalls unabhängige Prozentsätze festzulegen, ist weder erforderlich noch sachgerecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111349

Dokumentnummer

JJR_19981218_OGH0002_0060OB00285_98Z0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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