RS OGH 2025/5/26 7Ob344/98h; 3Ob85/00x; 2Ob150/02a; 2Ob22/08m; 9Ob67/10h; 8Ob137/15b; 1Ob211/16k; 3O

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Veröffentlicht am 23.12.1998
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Rechtssatz

Die Kosten der Fahrten zum Arbeitsplatz mit dem eigenen PKW sind von der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zur Gänze abzugsfähig, weil sonst eine Besserstellung gegenüber anderen Arbeitnehmern erfolgen würde. Mit welchen Betrag pro gefahrenem Kilometer der tatsächliche Aufwand an Betriebsmitteln von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringen ist, stellt eine Frage des Einzelfalles dar (so schon 8 Ob 49/98h).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111469

Im RIS seit

22.01.1999

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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