Rechtssatz
Haftung nach § 1318 ABGB besteht auch für gefährlich "verwahrtes" Wasser zum Beispiel wegen Undichtheit eines Wasserabflusses auf Terrassen.Haftung nach Paragraph 1318, ABGB besteht auch für gefährlich "verwahrtes" Wasser zum Beispiel wegen Undichtheit eines Wasserabflusses auf Terrassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111412Dokumentnummer
JJR_19990126_OGH0002_0040OB00179_98X0000_002