RS OGH 1999/1/27 7Ob156/98m

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Veröffentlicht am 27.01.1999
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Norm

MRG §2 Abs1 Satz3

Rechtssatz

Die unentgeltliche Vermietung einer Hoffläche zum Abstellen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung in dem selben Haus an einen Minderjährigen, der noch über gar kein Fahrzeug verfügt, stellt eine ungewöhnliche Nebenabrede dar, an die der spätere Erwerber des Hauses nicht gebunden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111472

Dokumentnummer

JJR_19990127_OGH0002_0070OB00156_98M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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