Norm
MRG §2 Abs1 Satz3Rechtssatz
Die unentgeltliche Vermietung einer Hoffläche zum Abstellen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Vermietung einer Wohnung in dem selben Haus an einen Minderjährigen, der noch über gar kein Fahrzeug verfügt, stellt eine ungewöhnliche Nebenabrede dar, an die der spätere Erwerber des Hauses nicht gebunden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111472Dokumentnummer
JJR_19990127_OGH0002_0070OB00156_98M0000_001