RS OGH 1999/1/28 2Ob16/99p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1999
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Norm

ZPO §502 Abs1 HIII7
StVO §18 Abs1

Rechtssatz

Im Hinblick auf die klare Rechtslage des § 18 Abs 1 StVO - für Motorradlenker sieht das Gesetz keine Ausnahme vor - kommt der Frage nach dem erforderlichen Tiefenabstand von im Pulk beziehungsweise im Windschatten hintereinander fahrenden Motorradfahrern keine erhebliche Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111574

Dokumentnummer

JJR_19990128_OGH0002_0020OB00016_99P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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