Norm
PHG §3Rechtssatz
Der "Anscheinshersteller" ist primär haftpflichtig und kann sich nicht - wie ein Händler - durch Benennung des tatsächlichen Herstellers beziehungsweise Vormannes von seiner Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz befreien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111579Im RIS seit
28.01.1999Zuletzt aktualisiert am
05.02.2025