RS OGH 1999/1/28 8ObS206/98x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1999
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Norm

IESG §1 Abs6 Z2
IESG §3 Abs3

Rechtssatz

Eine einzelvertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten hat nur dann stattzufinden, wenn gegen das insolvent gewordene Unternehmen originäre nach dem IESG gesicherte Ansprüche bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111428

Dokumentnummer

JJR_19990128_OGH0002_008OBS00206_98X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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