Norm
IESG §1 Abs6 Z2Rechtssatz
Eine einzelvertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten hat nur dann stattzufinden, wenn gegen das insolvent gewordene Unternehmen originäre nach dem IESG gesicherte Ansprüche bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111428Dokumentnummer
JJR_19990128_OGH0002_008OBS00206_98X0000_001