Norm
BSVG §86 Abs2Rechtssatz
Im Fall des § 86 Abs 2 BSVG kann der Versicherte nicht darauf klagen, daß die Heilmittelkosten an ihn zu zahlen sind und er dann später mit der Apotheke verrechnet.Im Fall des Paragraph 86, Absatz 2, BSVG kann der Versicherte nicht darauf klagen, daß die Heilmittelkosten an ihn zu zahlen sind und er dann später mit der Apotheke verrechnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111542Dokumentnummer
JJR_19990209_OGH0002_010OBS00009_99T0000_002