Norm
StGB §21Rechtssatz
Bei der aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO vorgenommenen Kritik an der Subsumtion unter den Begriff einer Abartigkeit höheren Grades ist ein Vergleich mit den tatsächlichen Urteilsannahmen erforderlich.Bei der aus Paragraph 281, Absatz eins, Ziffer 11, erster Fall StPO vorgenommenen Kritik an der Subsumtion unter den Begriff einer Abartigkeit höheren Grades ist ein Vergleich mit den tatsächlichen Urteilsannahmen erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111482Im RIS seit
12.03.1999Zuletzt aktualisiert am
21.08.2023