Norm
IESG §1 Abs3 Z3aRechtssatz
Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld für den identen Zeitraum bestehen ganz allgemein nur einmal; es besteht eine Konkurrenz sowohl zwischen Ansprüchen auf laufendes Entgelt und Kündigungsentschädigung als auch zwischen zwei Ansprüchen auf Kündigungsentschädigung; der für denselben Zeitraum geltend gemachte höhere Anspruch schließt den niedrigeren aus; wurde für einen identen Zeitraum bereits Insolvenz-Ausfallgeld zuerkannt, gebührt nur noch ein darüberhinausgehender Differenzbetrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111496Dokumentnummer
JJR_19990211_OGH0002_008OBS00289_98B0000_001