RS OGH 2009/10/20 1Ob196/98z, 2Ob347/98p, 4Ob167/09a

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Veröffentlicht am 23.02.1999
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Norm

HGB §384

Rechtssatz

Den Kommissionär treffen weiters Beratungspflichten und Aufklärungspflichten im Rahmen des Interessenwahrungsverhältnisses. Dazu gehört, daß der Kommissionär für einen mangelfreien Zustand des Kommissionsguts zu sorgen, das Gut auf erkennbare Mängel zu prüfen und etwaige Rechte des Kommittenten gegen Transport- oder Lagerunternehmer zu wahren hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111698

Im RIS seit

25.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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