RS OGH 1999/2/24 9ObA320/98v, 5Ob208/01a, 6Ob3/02p, 10Ob145/05d, 4Ob20/09h, 9ObA107/20f

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Veröffentlicht am 24.02.1999
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Norm

ZPO §519 Abs1 Z2 H

Rechtssatz

Mit dem Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss kann auch allein dessen Begründung angefochten werden, ohne dass der Auftrag an das Erstgericht, das Verfahren zu ergänzen, bekämpft wird; das Rechtsmittel kann auch von der Partei erhoben werden, auf deren Berufung hin die Aufhebung erfolgt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111502

Im RIS seit

26.03.1999

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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