RS OGH 1999/3/1 16Ok12/98

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1999
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Norm

KartG 1988 §31 Z2

Rechtssatz

Ein Verband muß sich die von einem Dritten herausgegebenen Broschüren betreffend die Empfehlung von Preisen, Preisgrenzen und Kalkulationsrichtlinien als Verbandsempfehlung zurechnen lassen, wenn diese den Eindruck erwecken, daß sie (auch) von ihm "ausgehen" (hier:

durch die deutlich sichtbare Einschaltung "Herausgegeben in Zusammenarbeit mit ....").

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0102257

Dokumentnummer

JJR_19990301_OGH0002_0160OK00012_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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