Norm
AEUV Lissabon Art63Rechtssatz
Über die Gleichstellung ist gegebenenfalls (wenn dies nicht bereits in einem anderen Verfahren als Vorfrage beurteilt wird) eine Negativbestätigung auszustellen (Schneider, Handbuch 91). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die aufgrund des Europarechts mit Inländern gleichzubehandelnden EU-Bürger nicht als Ausländer gelten und somit nicht dem Abschnitt über den Ausländergrundverkehr (§§ 22 ff), sondern wie Inländer den Abschnitten über den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr beziehungsweise den Baugrundverkehr unterliegen.Über die Gleichstellung ist gegebenenfalls (wenn dies nicht bereits in einem anderen Verfahren als Vorfrage beurteilt wird) eine Negativbestätigung auszustellen (Schneider, Handbuch 91). Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die aufgrund des Europarechts mit Inländern gleichzubehandelnden EU-Bürger nicht als Ausländer gelten und somit nicht dem Abschnitt über den Ausländergrundverkehr (Paragraphen 22, ff), sondern wie Inländer den Abschnitten über den land- und forstwirtschaftlichen Grundverkehr beziehungsweise den Baugrundverkehr unterliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111644Im RIS seit
22.04.1999Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015