RS OGH 1999/3/23 1Ob34/99b, 10Ob52/08g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
beobachten
merken

Norm

MRG §1 Abs5

Rechtssatz

Ein Wirtschaftspark im Sinne des § 1 Abs 5 MRG setzt weder eine Mehrzahl an Grundbuchskörpern noch eine solche an Gebäuden voraus und kann daher auch in einem Gebäude auf einem Grundbuchskörper errichtet werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 34/99b
    Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 34/99b
  • 10 Ob 52/08g
    Entscheidungstext OGH 27.05.2008 10 Ob 52/08g
    Vgl; Beisatz: Nach der gesetzlichen Definition in § 1 Abs 5 MRG handelt es sich dabei um eine wirtschaftliche Einheit von ausschließlich zu Geschäftszwecken genutzten Gebäuden und Liegenschaften, in (auf) denen jedoch nicht überwiegend Handelsgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung betrieben werden. Ausgehend vom „normalen Sprachgebrauch" (9 Ob 47/04h) dient die Vermietung von Flächen an „private Mieter", die die entsprechenden Flächen als Lagerräume verwenden, nicht deren geschäftlichen Zwecken, weshalb hier eine Subsumtion der Liegenschaft unter den Begriff „Wirtschaftspark" ausscheidet. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111792

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten