Norm
ABGB §443Rechtssatz
Da das Wasserbuch ein effizientes Auskunftsinstrument ist und den Charakter eines öffentlichen, dem Grundbuch nachgebildeten Buches hat, kann der Erwerber einer Liegenschaft mangels besonderer Umstände, die Bedenken erwecken müssen, auf die Richtigkeit der - wengleich bloß deklarativ wirkenden - Eintragungen vertrauen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111774Dokumentnummer
JJR_19990323_OGH0002_0010OB00374_98A0000_001