RS OGH 1999/3/23 1Ob374/98a

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Veröffentlicht am 23.03.1999
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Norm

ABGB §443
ABGB §1500
WRG §126 Abs1

Rechtssatz

Da das Wasserbuch ein effizientes Auskunftsinstrument ist und den Charakter eines öffentlichen, dem Grundbuch nachgebildeten Buches hat, kann der Erwerber einer Liegenschaft mangels besonderer Umstände, die Bedenken erwecken müssen, auf die Richtigkeit der - wengleich bloß deklarativ wirkenden - Eintragungen vertrauen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111774

Dokumentnummer

JJR_19990323_OGH0002_0010OB00374_98A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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