Norm
ABGB §932 IIbRechtssatz
Weist ein fabriksneuer Wagen einen Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des § 57a KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.Weist ein fabriksneuer Wagen einen Mangel auf, der die Erlangung der Begutachtungsplakette im Sinn des Paragraph 57 a, KFG verhindert, liegt ein wesentlicher Mangel vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111903Dokumentnummer
JJR_19990325_OGH0002_0020OB00131_98Y0000_001