Norm
ABGB §144Rechtssatz
Das Recht, ein minderjähriges Kind auf Urlaubsreisen oder sonstige kürzere Aufenthalte ins Ausland mitzunehmen und zu diesem Zweck die notwendigen Reisedokumente (Pass oder Passersatz) für das Kind zu beschaffen, ist Bestandteil des - die Sorge für die Person des Kindes im weitesten Sinn umfassenden - Rechtes auf die Pflege und Erziehung iSd § 144 ABGB.Das Recht, ein minderjähriges Kind auf Urlaubsreisen oder sonstige kürzere Aufenthalte ins Ausland mitzunehmen und zu diesem Zweck die notwendigen Reisedokumente (Pass oder Passersatz) für das Kind zu beschaffen, ist Bestandteil des - die Sorge für die Person des Kindes im weitesten Sinn umfassenden - Rechtes auf die Pflege und Erziehung iSd Paragraph 144, ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111798Im RIS seit
29.04.1999Zuletzt aktualisiert am
23.05.2023