Norm
WEG 1975 §18 Abs1 Z3Rechtssatz
Ob ausreichende Gründe vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 Ob 52/99d).Ob ausreichende Gründe vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 Ob 52/99d).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111893Im RIS seit
13.05.1999Zuletzt aktualisiert am
07.03.2024