RS OGH 2024/1/30 5Ob83/99p; 5Ob75/01t; 5Ob189/02h; 5Ob48/07f; 5Ob293/07k; 5Ob115/09m; 5Ob147/09t; 5O

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Veröffentlicht am 13.04.1999
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Rechtssatz

Ob ausreichende Gründe vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß § 18 Abs 1 Z 3 zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 Ob 52/99d).Ob ausreichende Gründe vorliegen, den Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, zweiter Fall WEG auf Antrag eines Miteigentümers abzuberufen, lässt sich immer nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (WoBl 1992, 114/84 so schon 5 Ob 52/99d).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111893

Im RIS seit

13.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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