Norm
ZPO §84 IRechtssatz
Das Fehlen der anwaltlichen Originalunterschrift auf einer Telefaxklage bedarf als Formgebrechen der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens, in dem der Partei aufzutragen ist, eine § 60 Geo entsprechende Klagebestätigung nachzureichen. Ein solcher Auftrag ist zu befristen.Das Fehlen der anwaltlichen Originalunterschrift auf einer Telefaxklage bedarf als Formgebrechen der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens, in dem der Partei aufzutragen ist, eine Paragraph 60, Geo entsprechende Klagebestätigung nachzureichen. Ein solcher Auftrag ist zu befristen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112018Im RIS seit
27.05.1999Zuletzt aktualisiert am
21.12.2023