Norm
ABGB §1327 C1Rechtssatz
Die Ersatzansprüche mehrerer Berechtigter haben ihr eigenes rechtliches Schicksal und stehen den einzelnen Unterhaltsberechtigten getrennt zu (so schon 2 Ob 33/92). Es kann daher nicht auf das Familieneinkommen abgestellt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111986Dokumentnummer
JJR_19990429_OGH0002_0020OB00121_99D0000_002