Norm
ASGG §67 Abs1 Z1Rechtssatz
Der Bescheid über die Gewährung einer Versehrtenrente ab einem bestimmten Zeitpunkt enthält zugleich auch eine negative Entscheidung hinsichtlich des vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraumes; es wird damit implicit ausgesprochen, daß für den davor liegende Zeitraum keine Rentenleistung zu erbringen ist. Diese negative Entscheidung bildet eine taugliche Grundlage für eine Bescheidklage gemäß § 67 Abs 1 Z 1 ASGG.Der Bescheid über die Gewährung einer Versehrtenrente ab einem bestimmten Zeitpunkt enthält zugleich auch eine negative Entscheidung hinsichtlich des vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraumes; es wird damit implicit ausgesprochen, daß für den davor liegende Zeitraum keine Rentenleistung zu erbringen ist. Diese negative Entscheidung bildet eine taugliche Grundlage für eine Bescheidklage gemäß Paragraph 67, Absatz eins, Ziffer eins, ASGG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111978Dokumentnummer
JJR_19990504_OGH0002_010OBS00015_99Z0000_001