RS OGH 1999/5/4 10ObS15/99z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1999
beobachten
merken

Norm

ASGG §67 Abs1 Z1

Rechtssatz

Der Bescheid über die Gewährung einer Versehrtenrente ab einem bestimmten Zeitpunkt enthält zugleich auch eine negative Entscheidung hinsichtlich des vor diesem Zeitpunkt liegenden Zeitraumes; es wird damit implicit ausgesprochen, daß für den davor liegende Zeitraum keine Rentenleistung zu erbringen ist. Diese negative Entscheidung bildet eine taugliche Grundlage für eine Bescheidklage gemäß § 67 Abs 1 Z 1 ASGG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111978

Dokumentnummer

JJR_19990504_OGH0002_010OBS00015_99Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten